Rechtsanwalt Heiner Möller  
Mülheim an der Ruhr - Heimaterde

 

 


 

 



Meine Gebiete und beruflichen Erfahrungen


I.


Seit meiner Zulassung im Jahr 2002 übe ich den Anwaltsberuf wegen der Vielfalt der rechtlichen Gebiete gerne aus. Es ist interessant, juristische Problemstellungen zu behandeln, die ergangene Rechtsprechung zu einem Thema zu studieren und Lösungsansätze für die behandelte Frage zu suchen und zu finden. Gerne recherchiere ich hierzu auch in juristischen Bibliotheken wie zu Studienzeiten, wenn eine Onlinerecherche in einer juristischen Datenbank nicht ausreicht.

Der Anwaltsberuf besteht im Wesentlichen aus drei Bestandteilen.

Erstens sind dies die Gerichtstermine, die wahrzunehmen sind, in der Regel gemeinsam mit der Mandantin oder dem Mandanten;

zweitens sind dies die Zeiten, in denen Literatur und Rechtsprechung zu dem jeweiligen Sachverhalt recherchiert werden und Schriftsätze zu verfassen sind;

und drittens sind dies die Besprechungszeiten mit den Mandanten. Hierfür nehme ich mir ausreichend Zeit, da es besonders auf die Erarbeitung des Sachverhalts und die Kommunikation mit den Mandanten ankommt. Die Besprechungen sind daher ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit.


II.


Spezialisiert bin ich auf folgende Bereiche:

-        Gesetzliches Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten),

-        Privates Unfallversicherungsrecht (Invaliditätsleistungen),

-        Arbeitsrecht (Kündigungsschutzrecht),

-        Sportrecht,

-        Wohnungseigentums- und Nachbarrecht.


Ich interessiere mich darüber hinaus für Verfassungsrecht (einschließlich Grundrechte) sowie für Menschenrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies umfasst Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. 

Zum Schuljahr 2020/21 habe ich den Unterricht für einen Basiskurs Rechtskunde für jugendliche Geflüchtete an einem Gymnasium im Landgerichtsbezirk Duisburg konzipiert, in dessen Mittelpunkt neben einer Einführung in das Grundgesetz (GG) auch die Behandlung der wichtigen Verfassungsprinzipien Demokratie und Rechtsstaat stand, die aus Artikel 20 GG hervorgehen. Der Kurs konnte aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden. 

Im Schuljahr 2023/24 leite ich erstmals einen solchen Basiskurs Rechtskunde für jugendliche Geflüchtete an einem Gymnasium im Landgerichtsbezirk Duisburg.

Seit dem Schuljahr 2021/22 leite ich zudem Arbeitsgemeinschaften Rechtskunde an allgemeinbildenden Schulen im Landgerichtsbezirk Duisburg. Der Unterricht wird von mir in audio-visueller Form geführt, wobei das Unterrichtskonzept aus Folien (mit Computer und Beamer), mündlichem Vortrag, Arbeitsblättern und Filmen (herausgegeben vom Justizministerium NRW) besteht. 

In den Jahren 2021 , 2022 und 2023 habe ich an Fortbildungsveranstaltungen für Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaftsleiter an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen.


III.


Über die vorgenannten Rechtsgebiete hinaus habe ich in den zwei Jahrzehnten meiner anwaltlichen Tätigkeit eine Vielzahl von Rechtsgebieten bearbeitet und entsprechende Erfahrungen machen können.


Im Büro in Aachen im Jahr 2008 (Bild: privat)


Zu diesen Rechtsgebieten, die auch Gegenstand von mir geführter gerichtlicher Verfahren waren bzw. sind, zählen:

-        Medizinproduktrecht (Hüftprothesen),

-        Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht,

-        Straf- und Bußgeldrecht,

-        Kauf- und Werkvertragsrecht,

-        Mietrecht,

-        Verkehrsrecht,

-        Schwerbehindertenrecht,

-        Beamtenversorgungsrecht,

-        Erbrecht,

-        Familienrecht,

-        Musikrecht und Recht der GEMA,

-        Prüfungsrecht.

 

Meine Leistungen werden durch individuelle Vereinbarung vergütet, die sich nach Stundenaufwand oder auch pauschal berechnen. Tritt eine Rechtsschutzversicherung ein, wird die anwaltliche Tätigkeit bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz direkt mit dieser abgerechnet.


IV.


Seit dem Jahr 2019 verfüge ich zudem über einen Abschluss im Bereich Deutsch als Fremdsprache. Ich habe diese Disziplin über meine Lebensgefährtin, die das  Nachhilfeinstitut Grundschulfit in Mülheim an der Ruhr (www.nachhilfe-heimaterde.de) betreibt, kennengelernt.

Im Herbst 2017 schrieb ich mich beim Goethe-Institut München für den Fernlehrgang Deutsch als Fremdsprache Methodik und Didaktik ein, den ich im Frühjahr 2018 startete und im Mai 2019 abschließen konnte. Dieser Lehrgang, der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gelistet ist, berechtigt mich zur Leitung von Integrationskursen. Ich halte es für wichtig und es bereitet mir Freude, unsere Sprache, die ich schon von Berufs wegen gut beherrschen muss, weiter zu geben und anderen Menschen zu vermitteln. 

Im Jahr 2021 erteilte mir das BAMF die Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen gemäß § 15 Integrationskursverordnung. 



Neben Deutsch kann ich mich auf Englisch und Französisch verständigen.


V. 


Weitere Qualifikationen:

 

2004                         Lehrgang im Arbeitsrecht, Deutsche Anwalt Akademie

2007 bis 2009          Weiterbildungsstudium Sportrecht, FernUniversität Hagen

2018 bis 2019            Fernlehrgang Deutsch als Fremdsprache Methodik und Didaktik, Goethe-Institut München



Assessor Heiner Möller (Jahrgang 1967), Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr



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